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AKTUELLES: FRAGEN UND ANTWORTEN |
Ihr Wettbewerb bietet uns Folientastaturen, Frontplatten, Dekorfolien, Gehäusebearbeitungen... ohne Einmalkosten an.
Weshalb sind in Ihren Angebot Einmalkosten separat ausgewiesen?
Einmalkosten für Filme, Siebe, Programme, AV, Dokumentation.. fallen grundsätzlich an um derartige Produkte zu fertigen.
Es gibt immer 2 Möglichkeiten:
1.) Einmalkosten separat ausweisen
2.) Einmalkosten auf Stückzahl umlegen
Wir haben uns bewusst für ersteres entschieden, da dieses die Realität am besten abbildet und die fairste Lösung für alle Seiten ist.
Einmalkosten sind bei uns auch wirklich E i n m a l kosten, d.h. bei unveränderter Nachbestellung fallen diese nicht mehr an, egal wieviel Zeit zwischen den Bestellungen liegt.
Das Umlegen auf die Stückzahl hat die Nachteile, dass diese in den seltensten Fällen exakt vorhergesagt werden kann und dass Sie bei jeder Nachbestellung die (auf den Stückpreis umgelegten) Einmalkosten erneut mit bezahlen würden. Zudem wäre die Rechtefrage offen, was für Ihr Ersatzteilgeschäft negative Auswirkungen hätte, sofern sich der Wettbewerber unseriös verhalten würde.
Natürlich gehen wir bei o.g. Aussage davon aus, dass der Wettbewerb die Einmalkosten nicht subventioniert oder vom Drauflegen lebt und eine seriöse Kalkulation zugrunde legt.
Sollte dem nicht so sein laufen Sie eventuell das
Risiko, denselben bald nicht mehr beauftragen zu können.
Wir bieten Ihnen aber an, Muster von derartigen Teilen nach Begutachtung zu kalkulieren und Ihnen dann ein Angebot ohne Ausweisung von Einmalkosten zu unterbreiten, sofern dieses Ihrem Wunsch entspricht.